Franchise-Vertrag
Der Franchise-Vertrag ist so individuell wie Ihr – geplantes – Franchise-System. Erst eine fundierte Know-how-Dokumentation und ein klarer Franchise-Vertrag machen Ihr Unternehmen zu einem Franchise-Unternehmen. Ein Franchise-Vertrag, der Ihr Franchise-System detailliert und verständlich „schwarz auf weiß“ juristisch abbildet, ist ein Qualitätsindiz für Ihre Franchise-Partnerschaft. Er vermittelt Vertrauen in den Verhandlungen mit Interessenten. Daher sind Individualität und Professionalität in der Erstellung und der laufenden Aktualisierung Ihres Franchise-Vertrages unverzichtbar. OHNE ANWALT GEHTS NICHT Ein fremder Vertrag oder ein beispielhafter Mustervertrag können die Rechte und Pflichten Ihrer Franchise-Partnerschaft nicht umfassend und präzise genug wiedergeben. Ihr Franchise-Vertrag darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nur von einem Rechtsanwalt formuliert werden. Da es kein Franchise-Gesetz gibt, kann dies nur ein Spezialanwalt sein, der laufend die Entwicklung der Rechtssprechung verfolgt. Bevor der Rechtsanwalt Ihren Franchise-Vertrag in die juristisch notwendige Form gießt, erarbeiten wir mit Ihnen einen Regelungskatalog bzw. checken in Ihrem bestehenden Franchise-Vertrag die „Spielregeln“ Ihrer Franchise-Partnerschaft. Durch unsere Vorleistungen erhalten Sie einen nachhaltigen, klar formulierten und „verkäuflichen“ Franchise-Vertrag und straffen gleichzeitig Ihre Investitionen in den Rechtsanwalt.
Regelungskatalog für den Franchise-Vertrag
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Regelungskatalog zur Ausarbeitung Ihres Franchise-Vertrages. Da Ihr System aufgrund der besonderen Unternehmens- und Marktsituation ein Unikat ist, muss der Franchise-Vertrag Ihr individuelles Konzept umsetzen. Damit Ihr Anwalt (inhouse oder extern) die "Spielregeln" juristisch verbindlich formulieren kann, müssen die strategischen und operativen Grundlagen möglichst präzise, umfassend und aufeinander abgestimmt dokumentiert werden. Als Arbeitsgrundlage für den Dialog mit dem Anwalt erarbeiten wir deshalb einen Katalog der Marktleistungen, Wettbewerbsmerkmale, Elemente des Geschäftstyps, Inhalte des Franchise-Paketes, Rechte und Pflichten der Beteiligten, Leistungsströme, Konditionen und Beiträge / Gebühren. Der Leistungskatalog ist so aufbereitet, dass Sie, sowie Ihr Anwalt die Verteilung von "Geben" und "Nehmen" zwischen Franchise-Nehmer und Franchise-Geber nachvollziehen und so die für eine stabile Partnerschaft unverzichtbare Ausgewogenheit prüfen und im Vertrag abbilden können. Abgeleitet wird der Regelungskatalog aus dem zuvor mit Ihnen erarbeiteten strategischen und operativen Franchise-Konzept. Es enthält die "Architektur" und die angestrebten Wirkungsmechanismen Ihres Franchise-Systems. Bei der Erstellung des Konzepts definieren wir die arbeitsteiligen Prozesse, nach denen Sie mit Ihren Franchise-Partnern zusammen arbeiten und listen so die "Spielregeln" der Zusammenarbeit in Ihrem Franchise-System auf. Auf Basis dieses Regelungskataloges erstellt Ihr Anwalt Ihren Franchise-Vertrag bzw. übernehmen wir auch die Koordinierung mit Ihrem Anwalt oder mit einem Franchise-Rechtsexperten, den wir Ihnen gerne empfehlen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.
Check der "Spielregeln" desFranchise-Vertrages
Sie möchten Ihren bestehenden Franchise-Vertrag in Hinblick auf ein ausgewogenes Wechselspiel von "Geben" und "Nehmen" überprüfen? Vielleicht haben Sie bereits einen Franchise-Vertrag und möchten durch uns prüfen lassen, ob – neben der Know-how-Dokumentation – auch Ihr Vertrag ein Spiegelbild Ihrer gelebten Franchise-Partnerschaft ist? Mit dem Blick eines außenstehenden Experten stellen wir sicher, dass die im Franchising so wichtigen Bereiche wie "Geben" und "Nehmen" zwischen Franchise-Geber und -Nehmer, Qualität in der Umsetzung der Partnerschaft, Ausgewogenheit, Nachhaltigkeit und "Partnerschaft auf Augenhöhe" (Fairplay Franchising) als Spielregeln der Zusammenarbeit einfach, klar und nachvollziehbar formuliert sind. Für die korrekte und gute juristische Ausformulierung dieser Spielregeln sorgt dann Ihr Anwalt bzw. empfehlen wir Ihnen gerne auch einen erfahrenen Juristen aus dem Syncon Netzwerk unserer Kooperationspartner. Auch ist damit gewährleistet, dass die laufende Entwicklung in der Rechtssprechung berücksichtigt wird. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.
Gutachten zur Bezugsbindung /Laufzeit des Franchise-Vertrages
Wir prüfen gemeinsam mit einem Franchise-Anwalt, ob in Ihrem Franchise-System eine 100%ige Bezugspflicht möglich ist. Wollen Sie als Franchise-Geber sicherstellen, dass Ihre Franchise-Partner ausschließlich die von Ihnen definierten Produkte vertreiben (= 100%ige Bezugsbindung), so schreibt die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen (GVOvV), die den Rechtsrahmen in der EU vorgibt, eine maximale Laufzeit des Franchise-Vertrages von 5 Jahren vor. Um Ihren zukünftigen Franchise-Partnern eine attraktive Franchise-Partnerschaft mit längerer Vertragslaufzeit (bei gleichzeitiger 100%iger Bezugsbindung) anbieten zu können, erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit dem Franchise-Rechtsexperten DDr. Alexander Petsche gemeinsam ein Gutachten. Dieses Gutachten bestätigt Ihnen - sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - dass Ihr dokumentiertes, systemspezifisches Know-how dem Know-how-Begriff der GVOvV („bedeutsam, nützlich und identifiziert“) entspricht und darum die Laufzeit des Franchise-Vertrages über 5 Jahre hinaus vereinbart werden kann, bei gleichzeitiger 100%iger Bezugsbindung. Alle 5 Jahre ist dieses Gutachten mit der Entwicklung Ihres Franchise-Systems abzugleichen und zu erneuern. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.