Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses seitens SYNCON Consulting GmbH und SYNCON Digital GmbH (nachstehend „Syncon“) erbracht werden. Die AGBs gelten für alle bestehenden und künftigen Auftragsverhältnisse. Entgegenstehende AGBs des Kunden gelten ausdrücklich nicht.
Beauftragung / Gegenstand der Leistung
Der Kunde beauftragt Syncon mit den gesondert und schriftlich vereinbarten Tätigkeiten gemäß des von Syncon gestellten Angebotes. Das Angebot von Syncon ist drei Monate lang gültig.
Honorar / Auslagen / Abrechnung
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars erfolgt ausschließlich ausdrücklich und schriftlich; „Zusatzaufträge“ von pauschaliert angebotenen Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sind Tagessätze vereinbart, so gilt ein Tagessatz für acht Stunden eines Werktages. Wird kein Pauschalhonorar und kein Tagessatz vereinbart oder sind von Syncon Leistungen zu erbringen, die nicht vom Pauschalhonorar umfasst sind oder handelt es sich um Projektmanagement, so erfolgt die Abrechnung über solche Leistungen üblicherweise nach Stundensatz. Weiters werden Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand und anfallende Reisekosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verrechnet. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto Kassa zahlbar.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von Syncon und ihren verbundenen selbstständigen Partnern oder von ihr beauftragten Dritten geschaffenen Werken, z.B. Franchise-Handbüchern, Vortrags-, Workshop- und Seminarunterlagen, Checklisten, Software und weitere entwickelte Tools und Inhalte, etc. verbleiben bei Syncon. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Auftragsverhältnis umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von Syncon außerhalb seines Franchise-Systems zu verbreiten.
Haftung
Die Haftung von Syncon ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auf das für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Honorar beschränkt. In jedem Fall hat der Kunde den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Syncon zurückzuführen ist. Sofern ein Auftrag unter Mitwirkung selbstständiger Partner durchgeführt und der Kunde hiervon unterrichtet wurde, gelten sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche von Syncon gegenüber dem selbstständigen Partner als an den Kunden abgetreten. Syncon haftet nicht für Schäden, die aufgrund der verspäteten Leistungserbringung durch Syncon entstanden sind. Syncon haftet nicht für Verzugs- oder Folgeschäden, die in irgendeinem Zusammenhang mit der beratenden Tätigkeit von Syncon stehen.
Kündigung
Sowohl Syncon als auch der Kunde sind jederzeit berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen. Für bereits vereinbarte Termine (für Workshops, Seminare, u.Ä.) gelten folgende Stornogebühren:
bis 4 Wochen vor dem Termin: 0%
bis 2 Wochen vor dem Termin: 30%
bis 1 Woche vor dem Termin: 50%
weniger als 1 Woche vor dem Termin: 70%
einen Tag vor dem Termin: 100%
Auf Verlangen des Kunden ist von Syncon ein schriftlicher Zwischenbericht über die bisher erbrachten Leistungen anzufertigen. Syncon erhält eine ihrer erbrachten Leistungen entsprechende Teilvergütung.
Stornobedingungen / Rücktritt – für offene Seminare/Webinare
(1) Ein kostenfreier Rücktritt ist, soweit in der Seminarbeschreibung nichts anderes geregelt ist, grundsätzlich nicht möglich. Ein Rücktrittsgesuch kann vom Teilnehmer bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn bei der Syncon Consulting GmbH schriftlich gestellt werden.
(2) Bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist die Syncon Consulting GmbH grundsätzlich berechtigt, 60%, bei einem späteren Termin 80% des Veranstaltungsbetrages in Rechnung zu stellen.
(3) Ein Vertreter kann vom Teilnehmer jederzeit benannt werden. Dieser muss in die Kosten und Pflichten des mit der Syncon Consulting GmbH geschlossenen Vertrages eingewiesen werden. In diesem Fall haften der angemeldete Seminarteilnehmer sowie dessen Vertreter als Gesamtschuldner der Gebühren. Für eine Umbuchung weniger als 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben.
(4) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die Ziffer 2 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Zahlungsvereinbarung: Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto Kassa zahlbar.
Datenschutz
Syncon verarbeitet die Daten des Kunden soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Kundendaten enthält, kann jederzeit unter syncon-franchise.com/datenschutz abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse. Syncon behandelt sämtliche Informationen über Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertrau-lich. Der Kunde stimmt zu, dass die Syncon sein Firmen-Logo nach Auftragsabschluss in ihre Referenzliste aufnehmen darf.
Sonstiges
Syncon ist berechtigt, bei Erbringung der Leistungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder assoziierte Spezialisten einzusetzen. Syncon ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Syncon ausdrücklich einverstanden. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Syncon und dem Kunden sowie auf diese Geschäftsbedingungen ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen anzuwenden. Erfüllungsort ist der Sitz von Syncon. Für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Syncon jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.